Gutachten über polnische Texte

Für einen polnischen Text, der in einem Verfahren vor einem deutschen Gericht von Bedeutung ist, wird der Richter zur Beurteilung in der Regel eine deutsche Übersetzung benötigen, die unabhängig und objektiv den Inhalt wiedergibt. Im einfachsten Fall ist eine beglaubigte Übersetzung durch einen öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer zur Darstellung des Inhalts ausreichend.

Es kann jedoch darüberhinaus notwendig werden, den Text eingehender zu analysieren, etwa um spezielle Fragen an die verwendete Formulierung zu klären. Solche Fragen können sein:

- Auf welcher Sprachebene bewegt man sich?
- Wird die Grenze zur Beleidigung überschritten?
- Wird eine verbindliche Zusage gegeben?
- Ist Ironie oder Sarkasmus erkennbar?

Geraten derartige Fragen in den Mittelpunkt eines Verfahrens, so wird ein Gutachten erforderlich. Eventuell wird der Richter den Gutachter auch persönlich befragen wollen.

Anmerkung: Dies gilt nicht nur für polnische Texte in schriftlicher Form. Es kann sich hier ebenso um Tonaufzeichnungen jeglicher Art handeln.

 


© 2005 Monika Beyer